Schwerbehindertenrecht

Ihr Recht als Schwerbehinderter

Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen. Rechtsgrundlage ist seit dem 1. Juli 2001 der zweite Teil des (SGB IX), in dem „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ enthalten sind. Nicht zum Schwerbehindertenrecht gezählt werden die Regeln nach dem Bundesversorgungsgesetz über die Versorgung von Personen, die durch militärische oder militärähnliche Dienstverrichtungen gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.

Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Sie stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen.

Im Bereich des Schwerbehindertenrechts berate und unterstütze ich Sie fachkundig bei Themen wie z.B.:

  • Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung eines Grades der Behinderung
  • Zuerkennung von Merkzeichen
  • Feststellung der Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Erweiterter Kündigungsschutz
  • Freistellung von Mehrarbeit/Zusatzurlaub
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