Rentenversicherungsrecht

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist im SGB VI geregelt. Ziel ist es, die Versicherten vor dem Risiko des vorzeitigen krankheitsbedingten Verlustes oder der rechtserheblichen Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit zu schützen. Darüber hinaus soll die gesetzliche Rentenversicherung die Altersvorsorge der Versicherten sowie die Versorgung ihrer Hinterbliebenen im Todesfall sicherstellen.

Die Rentenversicherung ist aber auch zuständig für Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Sie finanziert Umschulungen und Kuren, um einen Rentenbezug zu vermeiden und um die Betroffenen in das Arbeitsleben wieder einzugliedern.

Eine weitere wichtige Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Feststellung, ob eine Tätigkeit eine Erwerbstätigkeit darstellt und damit versicherungspflichtig ist, oder ob es sich um eine sozialversicherungsfreie selbstständige Tätigkeit handelt. Dies ist insbesondere für GmbH-Geschäftsführer und Freiberufler von erheblicher Bedeutung.

Im Bereich des Rentenversicherungsrechts berate und unterstütze ich Sie fachkundig bei Themen wie z.B.:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
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