Beratungs- + Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Das Recht gilt für alle gleichermaßen. Deshalb ist es wichtig, dass auch alle daran teilhaben können. Niemand soll aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten müssen. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Rechte wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen können.

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Nach den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe werden die Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat getragen.

Damit niemand auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert, werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Einzelheiten der Regelungen informiere ich Sie gerne.

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